* Die Berechnung erfolgt auf Basis der aktuellen Gesetzeslage und Ihrer Angaben. Bitte beachten Sie: Die berechneten Entlastungen sind nicht verbindlich und geben nur ungefähre Werte an. Kundinnen und Kunden von ELE erhalten rechtzeitig bis zum Beginn der Preisbremsen im März einen entsprechenden Abschlagsplan und werden über ihre Entlastung informiert.
Der Entlastungsbetrag bezieht sich auf die Entlastung in Ihren Abschlägen. Die finalen Entlastungssummen werden in Ihrer Rechnung dargestellt.
Die Berechnungen können nur für Stromverbräuche bis 30.000 kWh bzw. Gasverbräuche bis 1.500.000 kWh erfolgen und gelten nur für Haushaltkunden bzw. kleine und mittlere Unternehmen mit Standardlastgang.
Leider können wir Ihnen aktuell aus technischen Gründen kein Ergebnis zu Ihrer Vergleichsrechnung ausspielen. Bitte überprüfen Sie die eingegebenen Daten.
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