
Hier bleiben Sie mit Neuigkeiten und Tipps zur aktuellen Lage am Energiemarkt auf dem Laufenden.
Warum ist Energie derzeit so teuer?
Die aktuelle Lage auf dem Energiemarkt ist eine historische Ausnahmesituation, die es in dieser Form bisher noch nicht gegeben hat.
Die Beschaffungspreise für Energie haben sich vervielfacht, und eine Prognose über die weitere Entwicklung ist schwierig. Dies stellt sowohl Energieversorger als auch Verbraucher vor besondere Herausforderungen. Aber wie konnte es zur aktuellen Preisentwicklung kommen? Und was können Sie als Verbraucher tun?
Wir haben für Sie einen kompakten Überblick über die Hintergründe aufbereitet und geben Ihnen Tipps, wie Sie als Privatperson mit der aktuellen Situation umgehen können.
Energiepreisbremsen
Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat der Gesetzgeber Ende des Jahres 2022 Preisbremsen für Strom, leitungsgebundenes Erdgas und Wärme beschlossen. Der Arbeitspreis eines bestimmten Anteils des monatlichen Energieverbrauchs wird dabei auf einen festgelegten Arbeitspreis gedeckelt, und nur der verbleibende Anteil wird mit dem bislang vereinbarten Arbeitspreis abgerechnet.
Ab 1. März 2023 werden die Entlastungen umgesetzt. Erfahren Sie mehr zur Strompreisbremse, Gaspreisbremse und Wärmepreisbremse.
Soforthilfe Dezember
Die Bundesregierung hat beschlossen, dass Kundinnen und Kunden der Dezember-Abschlag Gas und Wärme entlassen wird. Der Bund übernimmt die Kosten dafür. Diese Maßnahme dient zur Überbrückung bis zur Einführung der angekündigten Gaspreisbremse. Nähere Infos zur Soforthilfe erhalten Sie hier.
Mehrwertsteuersenkung
Für die von uns im Zeitraum vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024 erbrachte Gaslieferung wird - trotz gegebenenfalls anders lautender Angaben - ein reduzierter Umsatzsteuersatz von 7% (statt 19%) in Rechnung gestellt.
Aussetzen der EEG Umlage
Die Politik nutzt ihren Einfluss auch bereits und setzt erste Maßnahmen um, die Verbraucher entlasten sollen. Zum 1. Juli 2022 wurde die gesetzliche EEG-Umlage auf 0 Cent pro Kilowattstunde gesenkt.
Die Aussetzung der EEG-Umlage wird für eine Entspannung aber leider nicht ausreichen. Aus Sicht der Energiebranche wäre eine weitere Senkung von Steuern und Abgaben auf Energie eine einfache und effiziente zusätzliche Maßnahme zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Info für Kundinnen und Kunden von der ELE zur EEG-Umlage
Die ELE berücksichtigt die Ersparnis von 3,723 Cent pro kWh (netto) automatisch in der nächsten Stromrechnung.
Einmaliger Heizkostenzuschuss
Die Bundesregierung fokussiert sich in ihren Maßnahmen auf Menschen mit geringem Einkommen. Insbesondere Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld sollen daher mit einem Heizkostenzuschuss unterstützt werden. Außerdem sollen Studierende mit BAföG sowie Auszubildende mit Berufsausbildungsbeihilfe profitieren, die nicht mehr bei den Eltern wohnen. Darüber hinaus sollen rund 75.000 Aufstiegsgeförderte mit Unterhaltszuschuss die Förderung erhalten.
Die Höhe der Wärmeförderung richtet sich dabei nach der Haushaltsgröße der Wohngeldhaushalte:
- eine Person erhält 270 Euro
- zwei Personen erhalten 350 Euro
- für jede weitere Person werden 70 Euro bezuschusst
Den Heizkostenzuschuss erhalten nach Informationen der Bundesregierung alle Berechtigten automatisch, also ohne gesonderten Antrag. Das Gesetz wurde zum 1. Juni 2022 vom Bundestag verabschiedet, die Überweisung der Zuschüsse erfolgt ab Sommer, wenn in der Regel Heiz- und Nebenkosten bezahlt werden.
Genauere Informationen zum Entlastungspaket für Verbraucherinnen und Verbraucher finden Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums.
Gasbeschaffungs- und Gasspeicherumlage
Um die Versorgungssicherheit mit Erdgas in Deutschland zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber zwei neue Umlagen eingeführt, die ab dem 1. Oktober 2022 gelten sollten. Aufgrund des Lieferausfalls von Gasimportmengen muss Erdgas von Importeuren wie z. B. Uniper zu höheren Kosten nachgekauft werden. Mit der Gasbeschaffungsumlage, deren Abschaffung kurzfristig am 30.09.2022 beschlossen wurde, sollten diese Kosten auf alle Gaskundinnen und Gaskunden verteilt werden. Die zusätzliche Gasspeicherumlage, die nach wie vor Bestand hat, soll eine ausreichende Befüllung der Gasspeicher sicherstellen.
Gasbeschaffungsumlage: 2,419 ct/kWh (netto) bzw. 2,88 ct/kWh (brutto)
Gasspeicherumlage: 0,059 ct/kWh (netto) bzw. 0,07 ct/kWh (brutto)
Wir hatten unsere betroffenen Gaskunden bereits über eine Preisanpassung in diesem Zusammenhang informiert. Geplant war sie zum 1. November 2022. Durch die Rücknahme der Gasbeschaffungsumlage gilt die angekündigte Preiserhöhung nicht mehr. Ihre aktuellen Preise behalten somit zunächst unverändert Gültigkeit.
Zusätzlich werden wir die ebenfalls angekündigte Anpassung Ihrer Abschlagszahlungen zum 01.11.2022 nicht umsetzen.
Wir bitten allerdings um Verständnis, dass wir uns vorbehalten, die uns tatsächlich entstehenden zusätzlichen Kosten, wie zum Beispiel die sogenannte „Speicherumlage“, im Rahmen zukünftiger Preisanpassungen zu berücksichtigen.
Mehrwertsteuersenkung
Für die von uns im Zeitraum vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024 erbrachte Gaslieferung wird - trotz gegebenenfalls anders lautender Angaben - ein reduzierter Umsatzsteuersatz von 7% (statt 19%) in Rechnung gestellt.
Wir befinden uns derzeit in einer energiewirtschaftlich herausfordernden Zeit. Die beispiellose Entwicklung am Energiemarkt nahm bereits im vergangenen Herbst ihren Anfang, als die Beschaffungspreise für Gas merklich anzogen. Die weltweite konjunkturelle Erholung hatte die Nachfrage nach Gas angekurbelt. Zusätzlich stieg die Nachfrage – wie vor jedem Winter – aufgrund der Witterung.
Dazu kam, dass die Steigerung der Gaspreise auch Auswirkungen auf die Beschaffungskosten für Strom hatte, sodass letztlich auch die Strompreise anzogen. Schon im letzten Jahr standen wir alle also vor einer außergewöhnlichen Marktsituation, die sich Anfang 2022 aber auch zunächst wieder etwas beruhigt hatte.
Einige Anbieter auf dem deutschen Strom- und Gasmarkt waren auf eine solche Unbeständigkeit der Energiepreise nicht eingestellt. Insbesondere sogenannte Discounter-Anbieter, die ihren Energiebedarf eher kurzfristig am Markt einkaufen und auf Niedrigpreise setzen, waren durch die plötzlichen Preisexplosionen überrascht worden. Vereinzelte Anbieter gingen daher insolvent oder stellten ihre Belieferung ein. Tausende Privathaushalte fielen deshalb in die sogenannte Ersatzversorgung.
Auf dem Energiemarkt gibt es viele Akteure – und tatsächlich haben davon nur einige einen wirklichen Einfluss auf die Energiepreise. Haben Sie sich schon mal gefragt, wie der Strom in Ihre Steckdose kommt? Die Vermutung liegt nahe, dass der Energieversorger, mit dem Sie einen Vertrag abschließen, allein dafür verantwortlich ist und die Energie zur Verfügung stellt. Dem ist aber nicht so: Energieerzeugung, -beschaffung und -transport werden von unterschiedlichen Unternehmen am Energiemarkt übernommen. Tatsächlich sind die Marktzusammenhänge weit komplexer, als es auf den ersten Blick scheint.
Die meisten Energieversorger übernehmen für Sie die Beschaffung an den Energiemärkten, erzeugen aber keine Energie in größerem Umfang selbst. Bei weit über 1.000 Versorgungsunternehmen ist der Einfluss einzelner Akteure am Markt eher gering. Natürlich versuchen seriöse Energieversorger aber im Sinne ihrer Kunden, Energie zu einem guten Preisniveau einzukaufen.
In Deutschland kommt dann noch hinzu, dass ein Großteil des Energiepreises aus Steuern, Abgaben und Netzentgelten besteht.
Als Privatperson, die für ihren Haushalt Energie bezieht, sind Sie in Deutschland besonders geschützt. Die gesetzlich zugesicherte Grund- und Ersatzversorgung legt fest, dass sich immer ein Unternehmen um Ihre Versorgung mit Energie kümmert, auch wenn Sie keinen gesonderten Vertrag mit einem Energieversorger abschließen. Das bedeutet, dass die Energie für Ihren Haushalt nicht einfach abgestellt wird, wenn beispielsweise Ihr bisheriger Anbieter die Belieferung einstellt oder Sie umziehen und noch keinen neuen Vertrag abgeschlossen haben. Ihr Schutz als Privatperson geht aber noch weiter: Selbst wenn es zu einer Knappheit von Gas in den Versorgungsnetzen käme, ist die Versorgung von Haushaltskunden, sozialen Einrichtungen (z. B. Krankenhäusern) und systemrelevanten Gaskraftwerken durch entsprechende Regelungen im Energiewirtschaftsgesetz auch weiterhin vorgesehen. Um die Versorgung dieser Verbraucher auch in Phasen einer Gasverknappung sicherzustellen, hat die Bundesregierung einen Notfallplan-Gas erlassen.
Auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz finden Sie die Informationen zum Notfallplan Gas und hierzu häufig gestellte Fragen kompakt im Überblick.
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/FAQ/Notfallplan-Gas/notfallplan-gas.html
Was bedeutet das für Sie als Energieverbraucher?
Trotz angespannter Lage müssen sich Haushaltskunden zum heutigen Zeitpunkt weiterhin keine Sorgen um ihre Gasversorgung machen. Bundeswirtschaftsminister Habeck betonte, dass die Versorgungssicherheit aktuell gewährleistet ist, Gas aber von nun an ein knappes Gut in Deutschland sei.
Hilfreiche Informationen zur aktuellen Lage der Gasversorgung finden Sie auch auf der Webseite der Bundesnetzagentur.
Energiesparrechner
Deutschland muss Energie einsparen. Dazu hat die Bundesregierung zum 01.09.2022 die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) erlassen, die uns als Gas- und Wärmelieferanten verpflichtet, unsere Gas- und Wärme-Kundinnen und -Kunden über ihren Energieverbrauch, ihre Energiekosten sowie das rechnerische Einsparpotenzial ihrer Wohnungen und Häuser zu informieren (§ 9 EnSikuMaV). Es soll Ihnen als Endverbraucher das rechnerische Einsparpotenzial aufzeigen, wenn Sie fortwährend die durchschnittliche Raumtemperatur um 1 Grad Celsius (1°C) senken und gemäß den Annahmen der Verordnung dabei 6 Prozent Gas einsparen. Mit unserem Vergleichsrechner können Sie Ihr persönliches Einsparpotenzial auf Basis Ihrer individuellen Daten schnell und einfach ermitteln.
Alternativ können Sie auch mit den untenstehende Berechnungsbeispielen das theoretische Einsparpotenzial bei einer Absenkung der Raumtemperatur um ein Grad Celsius (1°C) unter Annahme typischer Verbräuche unterschiedlich großer Wohnungen bzw. Gebäude einsehen. Der Verordnungsgeber geht von einem durchschnittlichen jährlichen Energieverbrauch von 165 kWh pro Quadratmeter Wohnfläche aus.
Wenn Sie Ihr Einsparpotenzial einschätzen möchten, können Sie sich auch an unseren Berechnungsbeispielen orientieren. Wir haben dafür die Kosten und Einsparungen für typische Verbräuche unterschiedlicher Haushaltsgrößen zu einem Grundversorgungspreis für Erdgas von 14,54 ct/kWh (inkl. 19 % USt) berechnet. (Stand: 30.09.2022)
Berechnungsbeispiel für 40 m² Wohnfläche
Eine Wohnung mit 40 m² Wohnfläche hat danach einen durchschnittlichen Energieverbrauch von 6.600 kWh pro Jahr. Eine Absenkung der Raumtemperatur um 1°C würde nach den Annahmen der Verordnung zu einem Verbrauchsrückgang von 396 kWh und einer Einsparung von 57,58 Euro in der kommenden Abrechnungsperiode führen.
Berechnungsbeispiel für 60 m² Wohnfläche
Eine Wohnung mit 60 m² Wohnfläche hat danach einen durchschnittlichen Energieverbrauch von 9.900 kWh pro Jahr. Eine Absenkung der Raumtemperatur um 1°C würde nach den Annahmen der Verordnung zu einem Verbrauchsrückgang von 594 kWh und einer Einsparung von 86,37 Euro in der kommenden Abrechnungsperiode führen.
Berechnungsbeispiel für 150 m² Wohnfläche
Eine Wohnung mit 150 m² Wohnfläche hat danach einen durchschnittlichen Energieverbrauch von 24.750 kWh pro Jahr. Eine Absenkung der Raumtemperatur um 1°C würde nach den Annahmen der Verordnung zu einem Verbrauchsrückgang von 1.485 kWh und einer Einsparung von 215,92 Euro in der kommenden Abrechnungsperiode führen.
Leider ist derzeit nicht abzuschätzen, wie lange diese Ausnahmesituation am Markt andauern wird. Wir erklären Ihnen, was Sie tun können, um die finanziellen Folgen der aktuellen Lage abzumildern.
Verantwortungsvoller Umgang mit Energie:
Clevere Tipps zum Energiesparen bei Heizung, Beleuchtung, Kühlschrank und Co. finden Sie hier.
Außerdem können Sie ihr individuelles Energieeinsparpotenzial mit unserem Online-Rechner ermitteln.