
Oftmals herrschen beim Betrieb von elektrotechnischen Anlagen Unklarheiten. Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft und kommen Sie ohne größeren Aufwand Ihren Pflichten als Anlagenbetreiber oder -eigentümer nach. Für einen rechts- und organisationssicheren Betrieb von Stromnetzen/Transformatorenstationen (Trafos) auf Werksgeländen sind die einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Regelwerke einzuhalten. Hierfür sind nicht nur Kenntnisse über diese Vorgaben erforderlich sondern auch über deren Rechts- und Anwendungsbereiche.
Elektrotechnische Anlagen der betrieblichen Stromversorgung sind zwischen dem Eigentumsübergang zum vorgelagerten Netzbetreiber (z. B. Trafo-Station) und den Verteileranlagen der Letztverbraucher im rechtlichen Sinne Energieanlagen gem. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Hierfür gelten grundsätzlich die gleichen Vorgaben und Regelwerke wie für Anlagen der öffentlichen Versorgung.
Energiewirtschaftsgesetz
Das Energiewirtschaftsgesetz ist die zentrale Rechtsvorschrift für die Versorgung mit den leitungsgebundenen Energien Elektrizität und Gas. Es enthält Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Energieanlagen.
Energieanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten. EnWG §49 Abs. 1
Unter den allgemein anerkannten Regeln der Technik wird das technische Regelwerk des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE) verstanden.
Da Anlagenbetreiber für die Sicherheit ihrer Anlagen selbst verantwortlich sind, haben auch Sie die allgemein anerkannten Regeln der Technik anzuwenden. Dabei ist es wichtig die einschlägigen Regelwerke, wie zum Beispiel das VDE-Regelwerk, einzuhalten.
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