
Oftmals herrschen beim Betrieb von erdgastechnischen Anlagen Unklarheiten. Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft und kommen Sie ohne größeren Aufwand Ihren Pflichten als Anlagenbetreiber oder -eigentümer nach. Für einen rechts- und organisationssichern Betrieb von Erdgasanlagen auf Werksgeländen sind die einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Regelwerke einzuhalten. Hierfür sind nicht nur Kenntnisse über diese Vorgaben erforderlich, sondern auch über deren Rechts- und Anwendungsbereiche.
Anlagen der betrieblichen Erdgasversorgung sind zwischen dem Eigentumsübergang zum vorgelagerten Netzbetreiber (z. B. GDRM-Anlage) und der letzten Absperreinrichtung vor der eigentlichen Verbrauchseinrichtung (z. B. Thermoprozessanlage) im rechtlichen Sinne Energieanlagen gem. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Hierfür gelten grundsätzlich die gleichen Vorgaben und Regelwerke wie für Anlagen der öffentlichen Versorgung.
Energiewirtschaftsgesetz
Das Energiewirtschaftsgesetz ist die zentrale Rechtsvorschrift für die Versorgung mit den leitungsgebundenen Energien Elektrizität und Gas. Es enthält Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Energieanlagen.
Energieanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
EnWG §49 Abs. 1
Unter den allgemein anerkannten Regeln der Technik wird das technische Regelwerk der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) verstanden.
Da Anlagenbetreiber für die Sicherheit ihrer Anlagen selbst verantwortlich sind, haben sie auch die allgemein anerkannten Regeln der Technik anzuwenden. Dabei ist es wichtig die einschlägigen Regelwerke, wie zum Beispiel das DVGW-Regelwerk, einzuhalten.
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