
Als regionaler Energieversorger legen wir bei der ELE sehr hohen Wert auf Transparenz. Wir haben daher für Sie im Folgenden alle Informationen rund um Steuern und Abgaben für Strom aufbereitet. Die gesetzlichen Umlagen und Aufschläge setzen sich seit dem 1. Januar 2023 wie folgt zusammen:
Stromsteuer:
Die Höhe der Stromsteuer beträgt derzeit 2,050 ct/kWh.
EEG-Umlage:
Die EEG-Umlage beträgt seit dem 01. Juli 2022: 0 ct/kWh
Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV:
Letztverbrauchergruppe A': 0,417 ct/kWh
Für die jeweils ersten 1.000.000 kWh je Abnahmestelle.
Letztverbrauchergruppe B': 0,050 ct/kWh
Für die über 1.000.000 kWh hinausgehenden Strombezüge.
Letztverbrauchergruppe C': 0,025 ct/kWh
Für die über 1.000.000 kWh hinausgehenden Strombezüge von Letztverbrauchern, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4 % des Umsatzes überstiegen haben.
KWKG-Umlage:
Letztverbrauchergruppe A: 0,357 ct/kWh
Für die nicht priveligierten Letztverbräuche (vgl. §§ 26,26a KWKG).
Für die privilegierten Letztverbräuche sind die speziellen Bestimmungen der §§ 27 bis 27c, 36 Abs. 3 KWKG anzuwenden.
Offshore-Haftungsumlage (§ 17f EnWG):
Offshore-Haftungsumlage (§ 17f EnWG): 0,591 ct/kWh
Für die nicht privilegierten Letztverbräuche (vgl. § 26 KWKG).
Für die privilegierten Letztverbräuche sind die speziellen Bestimmungen der §§ 27 ff. KWKG anzuwenden.
Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV:
Umlage § 18 AbLaV: 0 ct/kWh
Entspr. § 20 Abs. 2 AbLaV trat die Verordnung am 1. Juli 2022 größtenteils außer Kraft. In 2023 wird keine AbLaV-Umlage mehr erhoben.
Detailliertere Informationen zu den vorgenennten Angaben finden Sie auch im Internet unter www.netztransparenz.de.
(Irrtümer und Änderungen vorbehalten.)