
Die Rechtslage bei alten PV-Anlagen ohne EEG-Förderung ist kompliziert – allein schon, weil das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) immer wieder überarbeitet wurde. Damit Sie wissen, woran Sie sind, haben wir hier die wichtigsten Regelungen für Sie zusammengestellt.
1) Warum gibt es nach 20 Jahren keine Einspeisevergütung mehr?
Die Förderung von Solarstrom durch das EEG hatte ein klares Motiv: die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien anzukurbeln. Dementsprechend hoch waren die ersten Fördersätze. Weil die Förderung auf der anderen Seite aber alle Stromverbraucher mit der EEG-Umlage belastet, wurde von Anfang an das Auslaufen der Förderung mit eingeplant: Nach 20 Jahren ist Schluss.
2) Was ist die EEG-Umlage und wer bekommt sie?
Wer Ökostrom erzeugt und ins Netz einspeist, bekommt vom Netzbetreiber einen staatlich festgesetzten Preis pro Kilowattstunde, die sogenannte Einspeisevergütung. Der Netzbetreiber verkauft diesen Strom an der Börse. Weil die Börsenpreise aber niedriger sind als die Einspeisevergütung, macht der Netzbetreiber dabei Verluste. Das gleicht die EEG-Umlage aus, die alle Stromkunden pro Kilowattstunde bezahlen. Der Energieversorger sammelt die EEG-Umlage nur ein und gibt sie dann an den Netzbetreiber weiter.
3) Wie hoch ist die EEG-Umlage?
Im Jahr 2021 liegt die EEG-Umlage bei 6,500 Cent pro Kilowattstunde.
4) Wird die EEG-Umlage abgeschafft?
Das ist derzeit nicht geplant. Solange die staatlich festgesetzten Preise für Ökostrom höher sind als die Preise an der Börse, muss die EEG-Umlage das ausgleichen.
5) Was passiert nach dem EEG mit der PV-Anlage?
Für Sie als Betreiber einer Photovoltaikanlage gilt: Ist die auf 20 Jahre festgeschriebene Vergütung für den eingespeisten Strom ausgelaufen, können Sie die Anlage auf keinen Fall einfach weiterlaufen lassen. Daher sollten Sie aktiv werden und Ihre Anlage zum Beispiel für den Eigenverbrauch umrüsten oder aber abbauen.
6) Was passiert, wenn ausgeförderte PV-Anlagen ohne Einspeisevergütung einfach weiterlaufen?
Das ist noch nicht abschließend geklärt, denn dieser Fall ist im EEG gar nicht vorgesehen. Aber für die Netzbetreiber sind sogenannte „wilde Einspeisungen“ ein großes Problem, weil sie das Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage stören. Der Netzbetreiber könnte Ihre Anlage vom Netz nehmen, um das zu verhindern. Die Verantwortung für einen eventuellen Abbau läge aber bei Ihnen.
7) Was ist mit der EEG-Umlage bei Eigenverbrauch?
Wer eine neue PV-Anlage als Eigenversorger installiert, muss auf selbstverbrauchten Strom EEG-Umlage zahlen – und zwar 40 Prozent des aktuellen Betrages.
Kleine Anlagen unter 10 kW Leistung sind zwar von der EEG-Umlage befreit (Eigenstromprivileg), das gilt jedoch nur für geförderte Anlagen. Das heißt, bei älteren PV-Anlagen fällt nach Ende der EEG-Förderung ebenfalls die 40-Prozent-Umlage auf selbst verbrauchten Solarstrom an.
8) Ist für alle neuen PV-Anlagen die Direktvermarktung Pflicht?
Nein. Auch bei ganz neuen PV-Anlagen ist die Direktvermarktung erst ab 100 kW verpflichtend. Die Einspeisevergütung ist aber inzwischen so niedrig, dass sich die Direktvermarktung auch bei neuen PV-Anlagen lohnen kann.
9) Ist die Direktvermarktung bei ausgeförderten PV-Anlagen Pflicht?
Nein. Sie als Besitzer der PV-Anlage entscheiden, ob Ihnen die Direktvermarktung, der komplette Eigenverbrauch oder die Kombination aus beidem am meisten zusagt.
10) Bekomme ich bei einer PV-Anlage ohne Förderung die Marktprämie, wenn ich meinen Strom in der Direktvermarktung verkaufe?
Nein. Die Marktprämie bekommen Sie nur im Rahmen der geförderten Direktvermarktung.
Stand Februar 2021.