Abschlagspläne sind kundenindividuell. Sie basieren auf dem erwarteten Verbrauch, den jeweils gültigen Preisen und der Entlastung der Preisbremsen. Deshalb können Abschläge sowohl sinken als auch steigen. Mussten beispielsweise die Preise eines Kunden zuletzt angepasst werden, so wird dies jetzt im neuen Abschlagsplan berücksichtigt. Die Preisbremsen dämpfen zwar den starken Anstieg der Beschaffungskosten ab, sie sind politisch aber so gestaltet, dass sie nicht auf das Vorkrisen-Niveau entlasten – deshalb kann sich in vielen Fällen der Abschlag insgesamt erhöhen.
Wir raten dazu, Abschläge nicht eigenständig zu ändern, denn wir helfen Ihnen mit den automatisch exakt von uns berechneten Abschlägen, Nachzahlungen zu vermeiden. Wenn Sie Abschläge ohne echte Energieeinsparung senken, riskieren Sie bei der späteren Jahresrechnung hohe Nachzahlungen! Zuviel gezahltes Geld erhalten Sie dagegen in Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung zurück.
Die bundesweiten Energiepreisbremsen werden automatisch in Ihren Abschlägen berücksichtigt. Voraussichtlich ab dem 01.03.2023, auch rückwirkend zum 01.01.2023.