Vorsicht, wenn es um Daten geht!
Wenn Fremde an der Haustür klingeln und nach Kundendaten fragen, ist immer Vorsicht geboten. Und im Zweifel ist es besser, keine Daten herauszugeben, bevor man nicht genau geprüft hat, mit wem man da gerade in Kontakt steht. Bei der Emscher Lippe Energie GmbH (ELE) sind in den letzten Tagen wieder mehrfach Hinweise eingegangen, dass Werber an den Haustüren in Bottrop, Gelsenkirchen und Gladbeck unterwegs sind, die suggerieren, im Auftrag der ELE Zählernummern abzufragen. Kurze Zeit später bekommt man dann ein Begrüßungsschreiben eines anderen Energielieferanten. Denn die Zählerdaten werden genutzt, um – auch ohne Einwilligung des Kunden – einen Lieferantenwechsel anzustoßen.
Die ELE weist darauf hin, dass diese Abfrage von Zählerdaten an der Haustür nicht in ihrem Auftrag geschieht. Natürlich ist es möglich, dass ein Mitarbeiter der ELE oder der ELE Verteilnetz GmbH (EVNG) an der Tür klingelt. Im Außendienst für die EVNG sind zum Beispiel Zählerableser in Gelsenkirchen, Bottrop und Gladbeck unterwegs. Mitarbeiter von ELE und EVNG wie auch beauftragte Dienstleister fordern allerdings niemals an der Haustür dazu auf, Daten herauszugeben oder einen Vertrag abzuschließen. Außerdem können sich echte Mitarbeiter der ELE-Gruppe jederzeit mit einem Dienstausweis mit Foto legitimieren.
Es hat allerdings auch Fälle gegeben, in denen selbst gebastelte, aber durchaus professionell wirkende Ausweise präsentiert wurden. Wer Zweifel hat, kann sich unter 0209/ 165-10 vergewissern, ob die Person an der Haustür im Auftrag von ELE oder EVNG unterwegs ist.
Misstrauisch werden sollte man grundsätzlich immer, wenn man beim Erstkontakt zur Unterschrift oder der Herausgabe von Bank- oder Zählerdaten gedrängt wird. Grundsätzlich gilt bei Haustürgeschäften eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Innerhalb dieser Zeit kann jeder Kunde einen unterschriebenen Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen. Sollte der Kunde bei der Vertragsanbahnung getäuscht worden sein, gibt es unter Umständen darüber hinaus die Möglichkeit der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder Irrtum.