Hohe Beschaffungspreise machen Erhöhung zum 1. August unvermeidlich
Preise der Grund- und Ersatzversorgung steigen
Die Emscher Lippe Energie (ELE) erhöht die Preise der Grund- und Ersatzversorgung für Strom und Erdgas mit Wirkung zum 1. August 2022. Während der Preissprung für den Strom zu einem erheblichen Teil durch den Wegfall der EEG-Umlage zum 1. Juli kompensiert wird und dadurch moderat ausfällt, ist die Steigerung beim Erdgas erheblich. „Unsere Einkaufspreise sind in den letzten Monaten tatsächlich im Schnitt vier bis fünfmal so hoch wie noch vor einem Jahr, natürlich schlägt das irgendwann auf unsere Verkaufspreise durch“, erklärt Christian Hofmann, Vertriebsleiter für Privat- und Gewerbekunden bei der ELE. In den letzten Monaten hatte die ELE auf eine Preisanpassung bei der Grund- und Ersatzversorgung verzichtet. „Aber es war klar, dass dieser Schritt irgendwann kommen musste, wenn sich an der außergewöhnlichen Marktsituation nichts ändert“, betont Christian Hofmann. „Da ist ja jeder Energieversorger in einer ähnlichen Situation.“
Stichwort „Grund- und Ersatzversorgung“: Das ist der Tarif, den die ELE als Grundversorger in Bottrop, Gelsenkirchen und Gladbeck jedem Kunden anbieten muss, damit am Ende niemand ohne Energie dasteht. Als im letzten Winter mehrere Billiganbieter ihre Kunden von heute auf morgen gekündigt hatten, musste die ELE einige Tausend Kunden unerwartet in die Versorgung aufnehmen. „Für die hatten wir die Energie natürlich nicht langfristig vorher beschafft“, erklärt Christian Hofmann, „und mussten daher kurzfristig und teuer nachkaufen.“ Da sich nun zeigt, dass diese Kunden bis auf Weiteres alle in der ELE-Grundversorgung bleiben, weil es kaum günstigere Alternativen gibt, schlagen sich die drastisch gestiegenen Beschaffungspreise seit Jahresbeginn nun auf die Konditionen der Grund- und Ersatzversorgung nieder. Der mengenabhängige Arbeitspreis für Erdgas in der Grund- und Ersatzversorgung liegt ab dem 1. August 2022 bei 14,54 Cent je Kilowattstunde (kWh), der Grundpreis bleibt unverändert. Da dies für Kunden mit durchschnittlichem Gasverbrauch mit monatlichen Mehrkosten von mehr als 100 Euro verbunden sein wird, nimmt die ELE in diesem Zusammenhang auch eine Anpassung der turnusmäßigen Abschlagsbeträge vor, um hohe Nachforderungen mit der nächsten Jahresabrechnung möglichst zu vermeiden.
Auch für Strom gilt, dass die ELE im Winter 2021/22 unverhofft einige Tausend Kunden dazubekommen hat, die in die Grund- und Ersatzversorgung aufgenommen wurden. Die Einkaufspreise sind hier – ähnlich wie beim Gas – deutlich nach oben gegangen. Allerdings wird der Preissprung zu einem erheblichen Teil davon aufgefangen, dass der Gesetzgeber mit Wirkung zum 1. Juli 2022 die EEG-Umlage auf Null gesetzt hat. Davon profitieren die Kunden automatisch. Zum 1. August gelten dann die neuen Arbeitspreise, die in Summe um 2,7 Cent je kWh höher liegen als Ende Juni. Auch hier bleibt der Grundpreis konstant. Da die Veränderung beim Strompreis bei weitem nicht so deutlich ist wie beim Gaspreis, findet hier keine automatische Anpassung der monatlichen Abschläge statt. Alle Kunden können sich aber beraten lassen, ob eine Veränderung der Abschläge sinnvoll sein könnte – wie gewohnt telefonisch unter 0209 / 165-10, per Mail an kundenservice@ele.de oder persönlich in einem der vier ELE Center. Am einfachsten geht es wahrscheinlich mit dem elektronischen Kundenkonto auf ele.de unter „meine ELE“ – einfach anmelden und schon hat man alle Daten im Blick. Und noch ein Tipp: Wer im ELE Center Wartezeiten vermeiden möchte, reserviert sich einfach online einen Termin, natürlich auch auf www.ele.de.
Neue Preise gelten ab 1. August auch für die Grund- und Ersatzversorgung Strom und Gas für Gewerbekunden und Landwirtschaft – im Detail informiert man sich darüber einfach auf www.ele.de. Sämtliche Sonderverträge, egal ob Strom oder Gas, sind im Übrigen nicht betroffen und bleiben unverändert.