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Nichts an der Haustür unterschreiben

Dreiste Lüge: Werber geben vor, von der ELE zu kommen

In den letzten Tagen hat die Emscher Lippe Energie GmbH (ELE) wie­der mehrfach Hinweise auf Betrugsversuche an der Haustür bekom­men, unter anderem aus Gelsenkirchen-Buer und Scholven sowie aus Kirchhellen. Auch in anderen Teilen des Emscher-Lippe-Landes sind – angespornt von schönem Wetter und der Aufhebung einiger Corona-Regeln – unseriöse Werber unterwegs, die ungebeten an Haustüren klingeln, um Energieverträge anzubieten. Dabei sollen sie mehrfach vorgegeben haben, im Na­men oder im Auftrag der ELE unterwegs zu sein. Die ELE weist darauf hin, dass dies nicht der Fall ist.

Natürlich ist es möglich, dass ein Mitarbeiter der ELE oder der ELE Verteilnetz GmbH (EVNG) einmal an der Tür klingelt. Im Außendienst für die EVNG sind zum Beispiel Zählerableser in Gelsen­kir­chen, Bottrop und Gladbeck unterwegs. Mitarbeiter von ELE und EVNG wie auch beauftragte Dienstleister fordern allerdings niemals an der Haustür dazu auf, einen Vertrag abzuschließen. Außerdem können sich echte Mitarbeiter der ELE-Gruppe jederzeit mit einem Dienstausweis mit Foto legitimieren.

Es hat al­lerdings auch Fälle gegeben, in denen selbst gebastelte, aber durchaus professionell wirkende Ausweise präsentiert wurden. Wer Zweifel hat, kann sich unter 0209/ 165-10 vergewissern, ob die Person an der Haustür im Auftrag von ELE oder EVNG unterwegs ist.

Haustürgeschäfte kommen im Energiegeschäft heutzutage immer häufiger vor. Wenn allerdings vorgegeben wird, im Auftrag der ELE zu han­deln, um dann Verträge anderer Un­ternehmen zu vermitteln, ist das unseriöses Ge­schäftsgebaren. Misstrauisch werden sollte man, wenn man beim Erstkontakt zur Unterschrift oder der Her­ausgabe von Bank- oder Zählerdaten gedrängt wird. Grundsätzlich gilt bei Haus­türgeschäften eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Inner­halb die­ser Zeit kann jeder Kunde einen unterschriebe­nen Vertrag ohne An­gabe von Gründen widerrufen. Sollte der Kunde bei der Vertragsan­bahnung getäuscht worden sein, gibt es unter Umständen darüber hin­aus die Möglichkeit der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder Irrtum.