ELE liefert Technik und Know-how
Neues Gesetz fördert Infrastruktur für Elektromobilität
Ladeinfrastruktur für Elektroautos von Anfang an mitzudenken – das verlangt das neue Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG), das Ende März in Kraft getreten ist. Das neue Gesetz ist eins von vielen Puzzleteilen, die dem großen Ziel der Bundesregierung folgen, bis 2030 sieben Millionen Elektrofahrzeuge auf die Straßen zu bringen. Damit all diese E-Autos mit Strom betankt werden können, braucht es ausreichend Ladestationen, vor allem auch in und an Wohngebäuden.
Für Immobilienbesitzer besteht nun akuter Handlungsbedarf. Laut GEIG ist beim Neubau oder der größeren Renovierung von Wohngebäuden mit mehr als fünf PKW-Stellplätzen künftig jeder Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel auszustatten – oder es sind direkt Wallboxen und Ladesäulen zu installieren. Bei neuen Nicht-Wohngebäuden gilt diese Pflicht ab sieben Stellplätzen. Dann muss mindestens jeder dritte Stellplatz mit der Leitungsinfrastruktur ausgestattet und zusätzlich ein Ladepunkt errichtet werden. Zudem muss bei bestehenden, nicht bewohnten Gebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen ab dem 1. Januar 2025 ein Ladepunkt gebaut werden. Ausnahmen sind für Gebäude vorgesehen, die sich im Eigentum von kleinen und mittelständischen Unternehmen befinden und von ihnen genutzt werden – oder für Bestandsgebäude, wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur sieben Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung überschreiten.
Die Emscher Lippe Energie GmbH (ELE) bietet Immobilienbesitzern und der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft umfangreiche Unterstützung bei der Umsetzung des neuen Gesetzes. „Unsere Experten kennen das regionale Stromnetz, die Anforderungen des Gesetzgebers und die Fördermöglichkeiten – und so finden sie die individuell beste Lösung“, sagt Vertriebsleiter Guido Boß. „In der Nachrichtenflut dieses Jahres ist das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz gefühlt irgendwie untergegangen. Dabei müssen sich viele Immobilienbesitzer jetzt aktiv damit auseinandersetzen. Das GEIG kann z. B. auch bedeuten, dass bestehende Pläne noch einmal überarbeitet werden müssen. Weil keine Situation der anderen gleicht – vor allem beim Sanieren von Gebäuden, die ursprünglich nicht auf parkende E-Autos ausgelegt waren – ist derjenige gut beraten, der ausgewiesene Fachleute bei der Planung und Installation von Ladetechnik zu Rate zieht.“
Einen Überblick über die wichtigsten Punkte des neuen Gesetzes können sich Geschäfts- und Gewerbekunden der ELE sowie Vertreter der Wohnungswirtschaft am 29. Juni 2021 um 15 Uhr verschaffen. Die ELE informiert dann in einer einstündigen Online-Veranstaltung über das Gesetz und beantwortet zusammen mit Stephan Patz, Geschäftsführer der Gesellschaft für Bauen und Wohnen Bottrop mbH (GBB), individuelle Fragen rund um das Thema. Interessenten können sich per Mail an geschaeftskunden@ele.de kostenlos zur Veranstaltung anmelden.
Neben dem GEIG gibt es auch mehrere Förderprogramme zum Ausbau der Elektromobilität, die bei den Kosten mildernd wirken. Dazu zählen unter anderem das gemeinsame Förderprogramm „Erneuerbar Mobil“ des Bundes-Wirtschaftsministeriums und des Bundes-Umweltministeriums, die Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur vor Ort“ im Bundes-Verkehrsministerium oder die Förderrichtlinie Elektromobilität. Auch Mieter können sich die Anschaffung von Ladeinfrastruktur für den Pkw-Stellplatz fördern lassen. Bis zu 900 Euro für die Anschaffung einer Wallbox gibt der Staat dazu. Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, nach Abstimmung mit dem Mieter, die Nachrüstung der Ladeinfrastruktur zuzulassen. Zusätzlich zum staatlichen Zuschuss bietet die ELE ihren Privat- und Gewerbekunden weitere attraktive Fördermöglichkeiten. Ausführliche Informationen dazu unter www.ele.de.