Betrüger unterwegs
ELE-Mitarbeiter kassieren niemals Bargeld an der Haustür!
In den letzten Tagen hat die Emscher Lippe Energie GmbH (ELE) Hinweise auf Betrugsversuche an der Haustür bekommen. Dabei soll es vorgekommen sein, dass vermeintliche ELE-Mitarbeiter versucht haben, sich Zutritt zu Wohnungen zu verschaffen und vor Ort Bargeld zu kassieren. Die ELE weist darauf hin, dass diese Personen weder Mitarbeiter der ELE sind noch in ihrem Auftrag arbeiten.
Natürlich ist es möglich, dass ein Mitarbeiter der ELE oder ihrer Tochtergesellschaft ELE Verteilnetz GmbH (EVNG) an der Tür klingelt. Im Außendienst für die EVNG sind zum Beispiel Zählerableser in Gelsenkirchen, Bottrop und Gladbeck unterwegs. Aber für alle Mitarbeiter von ELE und EVNG gilt: Sie kassieren kein Bargeld an der Haustür und sie können sich stets mit einem Dienstausweis mit Foto legitimieren.
Es hat allerdings auch bereits Fälle gegeben, in denen Betrüger selbst gebastelte, aber durchaus professionell wirkende Ausweise präsentiert haben. Wer Zweifel hat, kann sich unter 0209 165-10 vergewissern, ob die Person an der Haustür tatsächlich im Auftrag der ELE unterwegs ist.
Auch in der Telefonakquise sind immer wieder unsaubere Methoden zu beobachten. Ein Beispiel: Wer telefonisch etwas bestellt, wird anschließend gefragt, ob man ihm ein unverbindliches Angebot für günstige Strom- und Gastarife machen dürfe. Wer diese Frage mit ja beantwortet, bekommt nicht etwa ein Angebot, sondern einen fertigen Vertrag zugeschickt. Bisweilen wird dabei das Datum weggelassen, um zu verhindern, dass der Kunde sein Widerrufsrecht in Anspruch nehmen kann.
Telefonakquise und Haustürgeschäfte sind heute im Energiegeschäft an der Tagesordnung. Wenn allerdings Vertreter anderer Anbieter vorgeben, im Auftrag der ELE zu werben, um dann Energielieferverträge anderer Unternehmen zu vermitteln, ist dies ein unseriöses Geschäftsgebaren. Misstrauisch werden sollte man in jedem Fall, wenn man sofort beim Erstkontakt zu einer Unterschrift oder zur Herausgabe der Bank- oder der Zählerdaten gedrängt wird. Grundsätzlich gilt bei Haustürgeschäften eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Innerhalb dieser Zeit kann jeder Kunde einen unterschriebenen Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen. Sollte der Kunde bei der Vertragsanbahnung getäuscht worden sein, gibt es unter Umständen darüber hinaus die Möglichkeit, die Vereinbarung wegen arglistiger Täuschung oder Irrtum anzufechten.