Hinweisgebersystem
Zur anonymen Übermittlung von Hinweisen auf mögliche Gesetzes- und Regelverstöße gibt es bei ELE eine Hotline sowie eine extern betriebene Webseite. Nicht nur ELE-Mitarbeiter, sondern auch unsere Geschäftspartner, deren Mitarbeiter und sonstige Dritte, können sich vertrauensvoll an diese Hotline bzw. Webseite wenden. Beides wird uns über den Konzernverbund durch die E.ON SE zur Verfügung gestellt.
Sie können telefonisch oder über die Webseite auf mögliche Fälle von Korruption, Betrug, Unterschlagung, Steuerhinterziehung, Menschenrechtsverletzungen, Verstöße gegen Kartell- und Kapitalmarktrecht, Insiderregeln, Datenschutzrecht oder sonstige Verstöße anderer Art gegen den Verhaltenskodex hinweisen.
Die genannten Kanäle sind nicht für Kundenbeschwerden oder sonstige vertragsrelevante Belange aus dem Kundengeschäft (z. B. Strom- oder Gaslieferverträgen) gedacht. Bitte wenden Sie sich hierfür an unsere bekannte Kundenhotline.
Weitere Informationen und Zugang zum Hinweisgebersystem der E.ON SE finden Sie unter folgendem Link:
Beschwerdeverfahren bei Menschenrechtsverletzungen:
In der E.ON Verfahrensordnung LkSG finden Sie die wichtigsten Informationen zum Beschwerdeverfahren für menschenrechts- und umweltbezogene Beschwerden nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
Sie finden die E.ON Verfahrensordnung hier:
https://www.eon.com/de/ueber-uns/entsprechenserklaerung/hinweisgebersystem.html