
So funktioniert die Strompreisbremse bei einem Stromverbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden pro Jahr
Entlastungskontingent für Kunden, die über ein Standardlastprofil (SLP) abgerechnet werden:
80 Prozent der aktuellen Jahresverbrauchsprognose des Verteilnetzbetreibers wird zu einem festgelegten Arbeitspreis von 40 ct/kWh (brutto)* berechnet.
Entlastungskontingent für Kunden mit einer registrierenden Leistungsmessung (rLM):
80 Prozent der Netzentnahme im Kalenderjahr 2021 wird zu einem festgelegten Arbeitspreis von 40 ct/kWh (brutto)* berechnet.
Für jede mehr verbrauchte Kilowattstunde zahlen Kunden jeweils den mit ELE vertraglich vereinbarten Arbeitspreis.
Die Preisbremse greift jedoch nur, wenn der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis über dem festgelegten Arbeitspreis von 40 ct/kWh (brutto)* liegt. Ansonsten bleibt es bei dem günstigeren vertraglich vereinbarten Arbeitspreis.
Ab dem 1. August 2023 gilt eine neue Regelung für Niedertarif- und Hochtarifverträge. Bei diesen Tarifen greift die Preisbremse bereits bei einem niedrigeren Referenzpreis, der sich an den Schaltzeiten orientiert.
* In den vorgenannten Preisen sind Netzentgelte, Messstellenentgelte und staatlich veranlasste Preisbestandteile einschließlich der Umsatzsteuer hier jeweils bereits enthalten.
Der Entlastungsbetrag bezieht sich auf die Entlastung in Ihren Abschlägen. Die finalen Entlastungssummen werden in Ihrer Rechnung dargestellt.
Die Berechnungen können nur für Stromverbräuche bis 30.000 kWh bzw. Gasverbräuche bis 1.500.000 kWh erfolgen und gelten nur für Haushaltkunden bzw. kleine und mittlere Unternehmen mit Standardlastgang.
Anhand eines Beispiels zeigen wir Ihnen, was das genau bedeutet:
Ein 4-Personen-Haushalt mit einer Wohnungsgröße von 100 m² hat beispielsweise einen Jahresverbrauch Strom von 4.800 kWh, also 400 kWh im Monat. Mit einem angenommenen alten Arbeitspreis von 25 ct/kWh bezahlte man bisher dafür 100 Euro/Monat. Liegt der neue Arbeitspreis z. B. bei 45 ct/kWh, würde dieser Haushalt zukünftig ohne Strompreisbremse für seinen Verbrauch 180 Euro/Monat zahlen. Mit der Strompreisbremse liegt der Betrag niedriger, nämlich bei 164 Euro/Monat. Denn für 80 % des prognostizierten Verbrauchs wird der gedeckelte Preis von 40 ct/kWh berechnet, und nur für den darüber liegenden Verbrauch fällt der volle Arbeitspreis von 45 ct/kWh an. Die Ersparnis durch die Strompreisbremse beträgt damit im Monat 16 Euro.
Verbrauch bzw. Kosten | Wert | Berechnung |
---|---|---|
Monatlicher Stromverbrauch | 400 kWh | 4.800 kWh/12 Monate = 400 kWh |
80% des Monatsverbrauchs | 320 kWh | 400 kWh*0,8 = 320 kWh |
20% des Monatsverbrauchs | 80 kWh | 400 kWh*0,2 = 80 kWh |
Monatliche Kosten bisher | 100 € | 400 kWh*25 ct/kWh = 100 € |
Neue monatliche Kosten ohne Strompreisbremse | 180 € | 400 kWh*45 ct/kWh = 180 € |
Neue monatliche Kosten mit Strompreisbremse | 164 € |
320 kWh*40 ct/kWh = 128 € |
So funktioniert die Strompreisbremse bei einem Stromverbrauch von über 30.000 Kilowattstunden pro Jahr
Entlastungskontingent für Kunden, die über Standardlastprofil (SLP) abgerechnet werden:
70 Prozent der aktuellen Jahresverbrauchsprognose des Verteilnetzbetreibers wird zu einem festgelegten Arbeitspreis von 13 ct/kWh** berechnet.
Entlastungskontingent für Kunden, die über eine registrierenden Leistungsmessung (rLM) abgerechnet werden:
70 Prozent der Netzentnahme im Kalenderjahr 2021 wird zu einem festgelegten Arbeitspreis von 13 ct/kWh** berechnet.
Für jede mehr verbrauchte Kilowattstunde zahlen Kunden den mit ELE vertraglich vereinbarten Arbeitspreis.
** In den vorgenannten Preisen sind Netzentgelte, Messstellenentgelte und staatlich veranlasste Preisbestandteile einschließlich der Umsatzsteuer hier – anders als oben – jeweils nicht enthalten.

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