
So funktioniert die Wärmepreisbremse
für Haushaltskunden sowie kleine und mittelständische Unternehmen, mit einem Wärmelieferungsvertrag und einem Verbrauch von bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden pro Jahr
80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahreswärmeverbrauchs wird zum festgelegten Arbeitspreis von 9,5 ct/kWh (brutto) berechnet. Für jede mehr verbrauchte Kilowattstunde zahlen Kunden den mit ELE vertraglich festgelegten Arbeitspreis.
Die Preisbremse greift jedoch nur, wenn der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis über dem festgelegten Arbeitspreis von 9,5 ct/kWh (brutto) liegt. Ansonsten bleibt es bei dem günstigeren vertraglich vereinbarten Arbeitspreis.
Anhand eines Beispiels zeigen wir Ihnen, was das genau bedeutet:
Ein 4 Personen-Haushalt mit einer Wohnungsgröße von 100 m² hat beispielsweise einen Jahresverbrauch Wärme von 20.000 kWh, also 1.677 kWh im Monat. Mit einem angenommenen alten Arbeitspreis von 7,5 ct/kWh bezahlte man bisher dafür 125 Euro/Monat. Liegt der neue Arbeitspreis z.B. bei 15 ct/kWh, würde dieser Haushalt künftig ohne Wärmepreisbremse für seinen Verbrauch 250 Euro/Monat zahlen. Mit der Wärmepreisbremse liegt der Betrag deutlich niedriger, nämlich bei 177 Euro/Monat. Denn für 80 % des prognostizierten Verbrauchs wird der gedeckelte Preis von 9,5 ct/kWh berechnet, und nur für den darüber liegenden Verbrauch fällt der volle Arbeitspreis in Höhe von 15 ct/kWh an. Die Ersparnis durch die Wärmepreisbremse beträgt damit im Monat 73 Euro.
Verbrauch bzw. Kosten | Wert | Berechnung |
---|---|---|
Monatlicher Wärmeverbrauch | 1.667 kWh | 20.000 kWh/ 12 Monate = 1.667 kWh |
80% des Monatsverbrauchs | 1.333 kWh | 1.667 kWh * 0,8 = 1.333 kWh |
20% des Monatsverbrauchs | 333 kWh | 1.667 kWh * 0,2 = 333 kWh |
Monatliche Kosten bisher | 125 kWh | 1.667 * 7,5 ct/kWh = 125 € |
Neue monatliche Kosten ohne Wärmepreisbremse | 250 kWh | 1.667 * 15 ct/kWh = 250 € |
Neue monatliche Kosten mit Wärmepreisbremse | 177 kWh |
1.333 kWh * 9,5 ct/kWh = 127 € 333 kWh * 15 ct/kWh = 50 € Ergebnis: 127 € + 50 € = 177 € |
So funktioniert die Wärmepreisbremse
für Industriekunden mit einem Wärmeverbrauch über 1,5 Millionen Kilowattstunden pro Jahr sowie zugelassene Krankenhäuser und Kunden von dampfbasierter Wärme
Die Wärmepreisbremse greift bereits ab Januar 2023. Für 70 % des tatsächlichen Verbrauchs im Jahr 2021 wird der gedeckelte Arbeitspreis von 7,5 ct/kWh vor Messentgelten und staatliche veranlassten Preisbestandteilen. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde werden der mit ELE vertraglich vereinbarte Arbeitspreis in Rechnung gestellt.
Wir werden unsere Kunden voraussichtlich im Januar mit einem Anschreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.

Wir sind für Sie erreichbar:
Montag bis Freitag von 8 - 19 Uhr
Samstags von 9 - 15 Uhr
- Tel.
- 0209/165-1853