
So funktioniert die Gaspreisbremse
für alle Erdgas-Kunden, die über ein Standardlastprofil abgerechnet werden und für Kunden mit einer registrierenden Leistungsmessung und einem Verbrauch von bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden pro Jahr
80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs wird zum festgelegten Arbeitspreis von 12 ct/kWh (brutto) berechnet. Für jede mehr verbrauchte Kilowattstunde zahlen Kunden den mit ELE vertraglich festgelegten Arbeitspreis.
Die Preisbremse greift jedoch nur, wenn der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis über dem festgelegten Arbeitspreis von 12 ct/kWh (brutto) liegt. Ansonsten bleibt es bei dem günstigeren vertraglich vereinbarten Arbeitspreis.
Der Entlastungsbetrag bezieht sich auf die Entlastung in Ihren Abschlägen. Die finalen Entlastungssummen werden in Ihrer Rechnung dargestellt.
Die Berechnungen können nur für Stromverbräuche bis 30.000 kWh bzw. Gasverbräuche bis 1.500.000 kWh erfolgen und gelten nur für Haushaltkunden bzw. kleine und mittlere Unternehmen mit Standardlastgang.
Anhand eines Beispiels zeigen wir Ihnen, was das genau bedeutet:
Ein 4-Personen-Haushalt mit einer Wohnungsgröße von 100 m² hat beispielsweise einen Jahresverbrauch Gas von 20.000 kWh, also 1.667 kWh im Monat. Mit einem angenommenen alten Arbeitspreis von 8 ct/kWh bezahlte man bisher dafür 133 Euro/Monat. Liegt der neue Arbeitspreis z. B. bei 18 ct/kWh, zahlt dieser Haushalt zukünftig ohne Gaspreisbremse für seinen Verbrauch 300 Euro/Monat. Mit der Gaspreisbremse liegt der Betrag deutlich niedriger, nämlich bei 220 Euro/Monat. Denn für 80 % des prognostizierten Verbrauchs werden 12 ct/kWh bezahlt und nur für den darüber liegenden Verbrauch fallen die Kosten in der vollen Höhe des Arbeitspreises von 18 ct/kWh an. Die Ersparnis durch die Gaspreisbremse beträgt damit im Monat 80 Euro.
Verbrauch bzw. Kosten | Wert | Berechnung |
---|---|---|
Monatlicher Gasverbrauch |
1.667 kWh | 20.000 kWh/12 Monate = 1.667 kWh |
80% des Monatsverbrauchs | 1.333 kWh | 1.667 kWh * 0,8 = 1.333 kWh |
20% des Monatsverbrauchs | 333 kWh | 1.667 kWh * 0,2 = 333 kWh |
Monatliche Kosten bisher | 133 € | 1.667 * 8ct/kWh = 133 € |
Neue monatliche Kosten ohne Gaspreisbremse | 300 € | 1.667 * 18ct/kWh = 300 € |
Neue monatliche Kosten mit Gaspreisbremse | 220 € |
1.333 kWh * 12ct/kWh = 160 € 333 kWh * 18ct/kWh = 60 € Ergebnis: 160 € + 60 € = 220 € |
So funktioniert die Gaspreisbremse
für Kunden mit registrierender Leistungsmessung und einem Verbrauch von über 1,5 Millionen Kilowattstunden pro Jahr sowie zugelassene Krankenhäuser (ausgenommen jedoch Unternehmen, die Gas zur kommerziellen Wärme- oder Stromerzeugung nutzen).
Die Gaspreisbremse greift bereits ab Januar 2023. Für 70 % des tatsächlichen Verbrauchs im Jahr 2021 wird der gedeckelte Arbeitspreis von 7 ct/kWh vor Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen, für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde der mit ELE vertraglich vereinbarte Arbeitspreis in Rechnung gestellt.
für Kunden mit registrierender Leistungsmessung und einem Verbrauch von bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden pro Jahr:
Hier gelten die gleichen Preisbedingungen wie für Kunden mit Standardlastprofil.
Wir werden unsere Kunden voraussichtlich im Januar mit einem Anschreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.
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