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Wissenswertes rund um den Zählerstand

Damit ELE nachvollziehen kann, wie viel Strom bzw. Erdgas von Ihnen exakt verbraucht wurde, ist das Erfassen des Zählerstands wichtig. So können Ihre Energiekosten ganz genau berechnet werden – und Ihr monatlicher Abschlag entsprechend Ihrem tatsächlichen Verbrauch angepasst werden.  

Wann sollte ich ELE meinen Zählerstand mitteilen?

Grundsätzlich sollten Sie Ihren Zählerstand immer ablesen, wenn Ihr Netzbetreiber Sie darum bittet. Oftmals liest der Netzbetreiber den Zählerstand einmal jährlich selbst ab und übermittelt den Wert dann zur Erstellung der Jahresabrechnung an ELE. Falls der Ableser Sie nicht antrifft, hinterlässt er eine Ablesekarte mit der Bitte, den Zählerstand hierüber anzugeben. Selbstverständlich können Sie dies auch über die oben auf dieser Seite genannten Wege erledigen.

Darüber hinaus sollten Sie uns Ihren Zählerstand in folgenden Fällen mitteilen:

Falls Sie einen neuen Strom- oder Erdgastarif abgeschlossen haben oder sich der Preis Ihres Tarifs geändert hat.

  • Bei einem Umzug – am besten lesen Sie die Zähler in Ihrer alten und neuen Wohnung am Tag der Schlüsselübergabe ab.
  • Im Falle eines Wasserschadens, wenn die Versicherung die Stromkosten für die Trocknungsgeräte übernimmt.
  • Bei einem Wechsel der Heizungsart (z.B. beim Umstieg von einer Gasheizung auf eine Wärmepumpe).

Wo finde ich meinen Zählerstand?

FAQ: Zählerstand