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Soforthilfe für private Verbraucherinnen und Verbraucher

Wärmekunden

Wer ist begünstigt?

Begünstigt sind folgende Wärme-Kundengruppen:

  • Kunden < 1,5 GWh
  • Vermieter von Wohnraum und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation, Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, andere Leistungsanbieter oder Leistungserbringer der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch 
  • staatliche, staatlich anerkannte oder gemeinnützige Einrichtungen des Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungsbereichs oder Bildungseinrichtungen der Selbstverwaltung der Wirtschaft in der Rechtsform von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder als eingetragener Verein organisiert
  • zugelassene Pflege-, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen sowie Kindertages­stätten und andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, die im Aufgabenbereich des Sozialgesetzbuchs soziale Leistungen erbringen.


So funktioniert die Soforthilfe Dezember:
(Ausnahme: Stichwort Monatsrechnung)

  • SEPA-Lastschrifteinzug:
    ELE setzt den Lastschrifteinzug im Dezember aus. Der Abschlag für Dezember wird nicht vom Konto abgebucht.  

  • Überweisung oder Dauerauftrag:
    Sie überweisen den Abschlag für Dezember nicht oder setzen den Dauerauftrag für diesen Monat aus. Ansonsten erfolgt die Verrechnung mit der nächsten Jahresrechnung.
     

Datenübermittlung:

Zur Plausibilitätsprüfung ihres Erstattungsanspruches übermittelt die ELE an den Beauftragten im Sinne des § 1 Abs. 4 EWSG u. a. die E-Mail-Adresse oder Telefonnummer des Kunden, soweit diese vorliegt, ferner die Postanschrift sowie die Abschlagszahlung für September 2022 sowie die Liefermenge des Jahres 2021, ersatzweise des letzten Abrechnungszeitraums.
 

Einmalige Entlastung in der nächsten Jahresrechnung:

Der Entlastungsbetrag wird in der nächsten Rechnung mit dem Hinweis „Soforthilfe Dezember“ ausgewiesen.
 

Wie berechnet sich die Soforthilfe Dezember für Kunden mit einer Jahresrechnung?

Die endgültige Höhe der Entlastung wird mit der nächsten Jahresrechnung ausgewiesen.

Im Bereich Wärme erfolgt die Berechnung aufgrund anderer Vertragsstrukturen anders als bei Gas. Die Entlastung bemisst sich dafür an der Höhe des Monatsabschlages für September 2022 + 20 %.

Stichwort Monatsrechnung:

Kunden, die eine Monatsrechnung erhalten, zahlen keinen monatlichen Abschlag. In der Monatsrechnung wird der Energieverbrauch mit den vereinbarten Tarifkonditionen ausgewiesen.  Die Soforthilfe Dezember wird mit der nächsten Monatsrechnung gutgeschrieben.

Berechnung: Die Soforthilfe Dezember berechnet sich aus dem Durchschnitt der letzten zwölf Monatsrechnungen + 20 %.

 

Energiesparen: Warum es sich lohnt, weiter Energie einzusparen:

Kunden werden durch die finanzielle Kompensation unmittelbar während der Heizperiode entlastet. ELE empfiehlt jedoch weiterhin dringend Energie einzusparen, um Energiekosten zu mindern. 

Hilfe bei Zahlungsschwierigkeiten

Ihr Weg zu uns:

Bei Fragen erreichen Sie uns unter Tel. 0209-165-10.