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Soforthilfe für private Verbraucherinnen und Verbraucher

Heizkostenabrechnungskunden

Wer ist begünstigt?

Bei Mietverhältnissen kommt es darauf an, ob die versorgte Wohnung an eine zentrale Heizungsanlage angeschlossen ist, die mehrere Wohneinheiten in einer Liegenschaft versorgt. In diesem Fall besteht ein Energie- bzw. Wärmelieferungsvertrag für die zentrale Heizungsanlage zwischen ELE und dem Vermieter, und die Abrechnung und Verteilung der angefallenen Energiekosten erfolgt mit der Heizkostenabrechnung.

1) VERMIETER - Heizkostenabrechnung durch ELE

  • ELE führt in Ihrem Auftrag die Heizkostenverteilung mit den einzelnen Nutzern durch. In der nächsten Heizkostenabrechnung wird die Höhe der Entlastung „Soforthilfe Dezember“ für die gesamte Liegenschaft ausgewiesen.
  • Ende Dezember erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über die Höhe der Soforthilfe Dezember für Ihr Objekt.
  • Die Abschläge der Nutzer für den Monat Dezember entfallen nicht.
  • Auch die Abschläge für Leerwohnungen fallen weiterhin an.

Was müssen Vermieter als ELE-Heizkostenabrechnungskunden jetzt tun?

  • Sie sind verpflichtet, Mieter über die erhaltenen Informationen zu informieren, so sieht es § 5 Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) vor.
  • Dazu gehört auch, dass Sie Ihre Mieter bereits im Dezember über die Höhe der vorläufigen Leistung (Gas) bzw. der finanziellen Kompensation (Wärme) informieren. 

Häufig gestellte Fragen:

2) MIETER - Heizkostenabrechnung durch ELE

Ich als Mieter erhalte meine Heizkostenabrechnung durch ELE. Muss ich im Dezember meinen Abschlag an ELE zahlen? Ja!

  • Die Abschläge für den Monat Dezember entfallen nicht.
  • Sie profitieren von der Soforthilfe Dezember durch einen verringerten Energie-Rechnungsbetrag, der Grundlage Ihrer nächsten Heizkostenabrechnung ist.

Was müssen Mieter als ELE-Heizkostenabrechnungskunden jetzt tun?

  • Bitte zahlen Sie den Abschlag für den Monat Dezember. Darüber hinaus müssen Sie sich um nichts Weiteres kümmern.

Häufig gestellte Fragen:

3) Vermieter und Mieter ohne ELE-Heizkostenabrechnung

Ich als Mieter erhalte meine Heizkostenabrechnung durch meinen Vermieter, nicht durch ELE. Wie erhalte ich die Soforthilfe Dezember?

Mieterinnen und Mieter, die über eine zentrale Heizungsanlage versorgt werden, werden nicht direkt vom Energieversorger entlastet, sondern erhalten die Entlastung vom Vermieter. Hintergrund ist, dass zwischen Energieversorger und Mieterinnen und Mietern kein Vertragsverhältnis besteht. Weitere Informationen erhalten Mieterinnen und Mieter von den Vermietern.

Ich bin Vermieter mit einer Gas-Zentralheizung und habe einen Gas-Lieferungsvertrag mit ELE. Die Heizkostenabrechnung führe ich selbst durch, oder ein Fremddienstleister erstellt diese für mich.

  • Ende Dezember erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über die Höhe der Soforthilfe Dezember für Ihr Objekt.
  • Informieren Sie Ihre Mieter gemäß § 5 Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG).
  • Teilen Sie Ihren Mietern bereits im Dezember die Höhe der vorläufigen Leistung (Gas) bzw. der finanziellen Kompensation (Wärme) mit.
  • Ihren Gas-Abschlag für Dezember buchen wir nicht von Ihrem Konto ab. Zu viel gezahlte Abschläge werden mit der nächsten Jahresabrechnung verrechnet.
  • Die Soforthilfe Dezember müssen Sie bei der Erstellung Ihrer Heizkostenabrechnung selbst berücksichtigen oder an Ihren Fremddienstleister zur Erstellung der Heizkostenabrechnung weiterleiten.

Energiesparen: Warum es sich lohnt, weiter Energie einzusparen:

Kunden werden durch die finanzielle Kompensation unmittelbar während der Heizperiode entlastet. ELE empfiehlt jedoch weiterhin dringend Energie einzusparen, um Energiekosten zu mindern. 

Hilfe bei Zahlungsschwierigkeiten

Ihr Weg zu uns:

Sie haben Fragen zu unserem Heizkostenabrechnungs-Service?

Tel. 0209 165-2479 oder per E-Mail an hka-vertragsmanagement@ele.de