
Wer ist begünstigt?
Begünstigt sind alle Erdgas-Kunden, die über ein Standardlastprofil abgerechnet werden.
So funktioniert die Soforthilfe Dezember:
- SEPA-Lastschrifteinzug:
ELE setzt den Lastschrifteinzug im Dezember aus. Der Abschlag für Dezember wird nicht vom Konto abgebucht.
- Überweisung oder Dauerauftrag:
Sie überweisen den Abschlag für Dezember nicht oder setzen den Dauerauftrag für diesen Monat aus. Ansonsten erfolgt die Verrechnung dieses zusätzlichen Abschlags mit der nächsten Jahresrechnung.
Ausweisung in der nächsten Jahresrechnung:
Der vorläufige Entlastungsbetrag wird in der nächsten Rechnung mit dem Hinweis „Soforthilfe Dezember“ ausgewiesen.
Wie berechnet sich die Soforthilfe Dezember?
Die endgültige Höhe der Entlastung wird erst im Rahmen der nächsten Jahresrechnung ausgewiesen.
Sie berechnet sich bei Gaskunden (SLP) anhand von einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem im Dezember 2022 gültigen, zwischen Letztverbraucher und Erdgaslieferanten vertraglich vereinbarten Arbeitspreis, ergänzt um ein Zwölftel des Grundpreises.
Referenzmonat September 2022:
Die Höhe der Entlastung orientiert sich an dem prognostizierten Jahresverbrauch im September 2022. Somit ist sie unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch im Dezember 2022. Eine Abschlagserhöhung im Dezember 2022 hat also keine Auswirkungen auf die Höhe der staatlichen Entlastung. Sollten Kunden erst nach dem 30.09.2022 durch die ELE beliefert worden sein, ist gemäß Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) die vom Verteilnetzbetreiber gemeldete Jahresverbrauchsprognose maßgeblich. Diese ist von uns nicht beeinflussbar.
Gut zu wissen:
Eine monatliche Abschlagszahlung orientiert sich immer an einem prognostizierten Jahresverbrauch - nicht zu verwechseln mit dem tatsächlichen Jahresverbrauch in der Jahresrechnung, der zur Ermittlung des Abrechnungsbetrages verwendet wird. Kunden erhalten daher in der Regel eine Gutschrift, wenn tatsächlich weniger Gas verbraucht wurde als prognostiziert.
Energiesparen: Warum es sich lohnt, weiter Energie einzusparen:
Kunden werden durch die pauschale vorläufige Leistung beim Dezemberabschlag unmittelbar während der Heizperiode entlastet. ELE empfiehlt jedoch weiterhin dringend, Energie einzusparen, um Energiekosten zu mindern. Berechnen Sie Ihr Einsparpotenzial mit dem ELE Energiesparrechner oder informieren Sie sich über Möglichkeiten zum Energiesparen im Haushalt.

Ihr Weg zu uns:
Wir sind für Sie erreichbar unter 0209-165-10.
Montag bis Freitag von 8.00 bis 19.00 Uhr, Samstag von 09.00 - 15.00 Uhr