
Wer ist begünstigt?
Begünstigt sind folgende Erdgas-Kunden, die über eine registrierende Leistungsmessung (rLM) abgerechnet werden:
- Industriekunden < 1,5 GWh, soweit sie das Erdgas nicht für den kommerziellen Betrieb von Strom- und Wärmerzeugungsanlagen beziehen und soweit sie nicht zugelassene Krankenhäuser sind
- Vermieter von Wohnraum und Wohnungseigentümergemeinschaften
- Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation, Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, andere Leistungsanbieter oder Leistungserbringer der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
- staatliche, staatlich anerkannte oder gemeinnützige Einrichtungen des Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungsbereichs oder Bildungseinrichtungen der Selbstverwaltung der Wirtschaft in der Rechtsform von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder als eingetragener Verein organisiert
- zugelassene Pflege-, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen sowie Kindertagesstätten und andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, die im Aufgabenbereich des Sozialgesetzbuchs soziale Leistungen erbringen.
So funktioniert die Soforthilfe Dezember:
- Die Soforthilfe Dezember muss in Textform bis zum 31.12.2022 beantragt werden, sofern bei einem Verbrauch > 1,5 GWh eine der oben beschriebenen Ausnahmen vorliegt.
- Senden Sie dazu eine E-Mail an geschaeftskunden@ele.de mit dem Betreff „Soforthilfe Dezember“
- Ihr Antrag wird von uns geprüft und die Soforthilfe in der nächsten Monatsrechnung gutgeschrieben.
Wie berechnet sich die Soforthilfe Dezember?
Die endgültige Höhe der Entlastung wird im Rahmen der nächsten Monatsrechnung ausgewiesen.
Sie berechnet sich bei Gaskunden (rLM) anhand eines Zwölftels des Verbrauchs von November 2021 bis Oktober 2022, multipliziert mit dem im Dezember 2022 zwischen Letztverbraucher und Erdgaslieferanten vertraglich vereinbarten Arbeitspreis, ergänzt um ein Zwölftel des Grundpreises.
Die Höhe der Entlastung ist somit unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch im Dezember 2022. Eine Änderung des Verbrauchsverhaltens im Dezember 2022 hat also keine Auswirkungen auf die Höhe der staatlichen Entlastung.
Energiesparen: Warum es sich lohnt, weiter Energie einzusparen:
Kunden werden durch die pauschale vorläufige Entlastung beim Dezemberabschlag unmittelbar während der Heizperiode entlastet. ELE empfiehlt jedoch weiterhin dringend, Energie einzusparen, um Energiekosten zu mindern.

Ihr Weg zu uns:
Bei Fragen erreichen Sie uns unter 0209-165-3535.