Allgemeine Preise für die Grund- und Ersatzversorgung mit Wärmespeicherstrom und Wärmepumpenstrom ab 1. Januar 2022
Zum 1. Januar 2022 führen wir Allgemeine Preise für die Grund- und Ersatzversorgung für den Betrieb einer Wärmestromanlage bzw. einer Elektrowärmepumpenanlage ein, unterschieden nach den Bedarfsarten Wärmespeicherstrom mit gemeinsamer Messung (SP1), Wärmespeicherstrom mit getrennter Messung (SP2) und Wärmepumpenstrom.