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Förderprogramm Elektrowärmepumpen

Wir bezuschussen Ihren Umstieg auf das Heizsystem der Zukunft

ELE Förderprogramm für Wärmepumpen

Bis zu 550 Euro Zuschuss für eine neue Wärmepumpe

Wer sich jetzt für den Einbau einer neuen Wärmepumpe mit unse­rem Rundum-sorglos-Paket ELE heizKomfort Home entscheidet, setzt damit nicht nur auf eines der effizientesten Heizsysteme über­haupt – sondern wird obendrein von ELE mit starken Zuschüssen belohnt.

500 Euro für die Errichtung der Wärmepumpe mit ELE.
Diesen Zuschuss erhalten Sie, wenn Sie für die neue Wärmepumpe unser Angebot ELE heizKomfort Home zum monatlichen Service­preis nutzen. Damit sparen Sie sich eigene Anschaffungskosten und haben alle Wartungs- und Reparaturservices inklusive.1 Zudem heizen Sie zukunftssicher und klimafreundlich, und senken deutlich Ihre Energiekosten. Ausführliche Infos zu ELE heizKomfort Home finden Sie hier.

50 Euro zusätzlich für die Nutzung von ELE Wärmepum­penstrom.
Wenn Sie sich zudem entscheiden, für den Betrieb der neuen Wär­mepumpe einen ELE Wärmepumpenstrom-Tarif abzuschließen, dürfen Sie sich auf weitere 50 Euro ELE Förderung freuen. Mehr zu unserem Tarifangebot ELE wärmepumpenStrom Plus finden Sie hier.

Dazu warten starke öffentliche Zuschüsse.
Beim Tausch einer alten Heizung gegen eine Wärmepumpe können Sie derzeit attraktive staatliche Förderungen mitnehmen. Bis zu 40% der Kosten sind als Zuschuss drin. 

Unsere Förderbedingungen

  • Mit diesem Förderprogramm bezuschusst ELE die Errichtung einer Wärmepumpe mit 500 Euro und den Bezug von Wärme­pumpenstrom mit 50 Euro. Für die Beantragung beider Förder­zuschüsse ist es erforderlich, dass die antragstellende Person als Privatperson für die Bereitstellung der Wärmepumpe einen ELE heizKomfort Home‑Vertrag zum monatlichen Servicepreis abschließt und nicht widerruft.
  • Für die Beantragung des Förderzuschusses für den Bezug von Wärmepumpenstrom ist es darüber hinaus erforderlich, dass die antragstellende Person bei ELE einen Wärmepumpenstrom-Liefervertrag für mindestens 2 Jahre abschließt und diesen nicht widerruft.
  • Die beantragte Fördersumme wird nach Antragsbewilligung auf ein vom Antragsteller anzugebendes Konto überwiesen.
  • Bei vorzeitiger Auflösung des ELE heizKomfort Home Vertrags ist die gesamte Förderung an ELE zurückzuzahlen. Bei vorzeitiger Beendigung des für den Wärmepumpenbetrieb abgeschlossenen Stromvertrags ist der ggf. erhaltene Zuschuss für den Bezug von Wärmepumpenstrom zurückzuzahlen.
  • Das Förderprogramm läuft vom 1.1. bis zum 31.12.2023. Zur rechtzeitigen Antragstellung müssen innerhalb dieses Zeitraums folgende Dokumente bei ELE eingehen:
    - ausgefüllter und unterschriebener Förderantrag
    - unterschriebener Vertrag ELE heizKomfort Home
    - ggf. unterschriebener Auftrag zur Stromlieferung für die Wärmepumpe
  • Ein Anspruch auf Förderung besteht nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel; maßgeblich ist die Reihenfolge des Eingangs der Förderanträge bei ELE. 

Unseren Info-Flyer zum Förderprogramm für Wärmepumpen, den Förderantrag und das Inbetreibnahmeprotokoll finden Sie unten zum Download. Sie können das Formular am Rechner ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und uns zuschicken. Wir nehmen dann Kontakt zu Ihnen auf. Bitte nehmen Sie auch unsere Datenschutz-Informationen zur Kenntnis.

Für Fragen zur technischen Umsetzung stehen Ihnen unsere Partner der örtlichen Innungen für Sanitär – Heizung – Klima zur Verfügung.

Innung Gelsenkirchen
Innung Bottrop/Gladbeck

Sie möchten mehr erfahren?

Gerne beraten wir Sie ausführlicher zu ELE heizKomfort Home und informieren Sie detailliert zu den Fördermöglichkeiten durch ELE sowie durch die öffentliche Hand. Rufen Sie uns einfach an oder schicken Sie uns eine Mail.

Tel. 0209 165-1717
heizung@ele.de

1 Die neue Wärmepumpe ist hierbei Eigentum der ELE.