
Bis zu 200 Euro ELE Zuschuss für Ihren Umstieg auf Elektromobilität.
Niedrige Betriebskosten, keine CO2-Emissionen, dazu jede Menge Fahrspaß und Komfort: Mit einem Elektroauto gehen Sie in Sachen Mobilität auf die Überholspur. ELE macht Sie direkt startklar – z.B. mit leistungsstarker Ladetechnik. Und wenn Sie aktuell einen Stromvertrag bei ELE haben, belohnen wir Ihren Umstieg obendrein sogar mit einem attraktiven Förderzuschuss:
» 200 Euro, wenn Ihr Stromvertrag schon vor dem 1.1.2023 (Datum des Vertragsabschlusses) bestand.
» 50 Euro, wenn Sie Ihren Stromvertrag ab dem 1.1.2023 (Datum des Vertragsabschlusses) abgeschlossen haben.
Unser Beitrag für den Aufbau Ihrer heimischen Ladelösung.
Die Förderung erhalten Sie beim Kauf oder Leasing eines neuen Elektroautos. ELE gewährt den jeweiligen Betrag in Form eines Zuschusses für den Erwerb einer Ladelösung über ELE. Dabei stehen Ihnen alle Möglichkeiten offen. Ob Carport, Tiefgarage oder Stellplatz: Mit passender Ladetechnik realisieren wir Ihre eigene Stromtankstelle nach Maß.
Darüber hinaus können Sie bei Ihrem Umstieg bis zu 7.177,50 Euro Fördergeld von Bund und Herstellern für Kauf oder Leasing eines Neuwagens mitnehmen.
Unsere Förderbedingungen für Elektroautos:
- Gefördert wird die Anschaffung eines Elektro-Neufahrzeugs. Diese kann entweder durch Kauf erfolgen oder durch ein Leasing mit mindestens 24 Monaten Vertragslaufzeit (ab Tag der Erstzulassung). Das Fahrzeug muss vom Antragsteller spätestens bis zum 31.12.2023 verbindlich bestellt worden sein.
- Das Förderprogramm kann ausschließlich von Kunden in Anspruch genommen werden, mit denen zum Zeitpunkt der Fördergeld-Beantragung ein auf ihren Namen laufender Stromliefervertrag in einem beliebigen Tarif mit ELE besteht. Dabei gilt: Kunden, deren Stromliefervertrag vor dem 1.1.2023 abgeschlossen wurde, erhalten 200 Euro Zuschuss, Kunden, deren Stromliefervertrag ab dem 1.1.2023 abgeschlossen wurde, erhalten 50 Euro Zuschuss. Es gilt jeweils das Datum des Vertragsabschlusses. Die Fördergelder sind nicht kumulierbar.
- Des Weiteren hat das Förderprogramm nur für Antragsteller mit Wohnsitz und Stromlieferstelle innerhalb des ELE Grundversorgungsgebiets (Gelsenkirchen, Bottrop, Gladbeck) Gültigkeit.
- Förderfähig sind neben monovalenten Elektrofahrzeugen auch Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge. Von der Förderung ausgeschlossen sind Elektrozweiräder.
- Der Antragsteller erhält die Förderung in Form eines Zuschusses zum Erwerb einer Ladelösung über ELE.
- Der Antragsteller verpflichtet sich, für 2 Jahre einen 20 x 2 cm großen Aufkleber mit Hinweis auf die Förderung und den Elektroantrieb am geförderten Fahrzeug zu belassen.
- Ein Anspruch auf Förderung besteht nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel; maßgeblich für die Fördermittelvergabe ist die Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Anträge bei ELE. Als vollständig gilt ein Antrag, wenn Folgendes vom Antragsteller vorliegt: vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular, Kopie der verbindlichen Fahrzeugbestellung ODER der Erstzulassung des neuen Fahrzeugs, verbindliche und nicht widerrufene Bestellung einer Ladelösung bei ELE. Zudem muss der Antragsteller einen auf seinen Namen laufenden und nicht widerrufenen Stromliefervertrag im Tarif seiner Wahl mit ELE abgeschlossen haben.
Unseren Info-Flyer zum ELE Förderprogramm für Elektroautos und den Förderantrag finden Sie unten zum Download. Sie können das Formular am Rechner ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und uns zuschicken. Wir nehmen dann Kontakt zu Ihnen auf. Bitte nehmen Sie auch unsere Datenschutz-Informationen zur Kenntnis.

Sie möchten mehr erfahren?
Gerne beraten wir Sie ausführlicher zu unseren e-Mobility-Lösungen und informieren Sie detailliert zu den Fördermöglichkeiten durch ELE sowie durch die öffentliche Hand. Rufen Sie uns einfach an oder schicken Sie uns eine Mail.
Tel. 0209 165-2324
ladetechnik@ele.de