Abgaben /Steuern Strom
Die gesetzlichen Umlagen und Aufschläge setzen sich seit dem 1. Januar 2021 wie folgt zusammen:
Stromsteuer
Die Höhe der Stromsteuer beträgt derzeit: 2,050 ct/kWh
EEG-Umlage
Die Übertragungsnetzbetreiber haben die EEG-Umlage für 2021 veröffentlicht.
Diese beträgt ab dem 1. Januar 2021: 6,500 ct/kWh (-0,256 ct/kWh)
Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV
Letztverbrauchergruppe A‘: 0,432 ct/kWh (-0,028 ct/kWh)
Für die jeweils ersten 1.000.000 kWh je Abnahmestelle.
Letztverbrauchergruppe B‘: 0,050 ct/kWh
Für die über 1.000.000 kWh hinausgehenden Strombezüge.
Letztverbrauchergruppe C‘: 0,025 ct/kWh
Für die über 1.000.000 kWh hinausgehenden Strombezüge von Letztverbrauchern, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4 % des Umsatzes überstiegen haben.
KWKG-Umlage KWKG
Letztverbrauchergruppe A: 0,254 ct/kWh (-0,028 ct/kWh)
Für die nicht privilegierten Letztverbräuche (vgl. §§ 26,26a KWKG).
Für die privilegierten Letztverbräuche sind die speziellen Bestimmungen des §§ 27 bis 27c, 36 Abs. 3 KWKG anzuwenden.
Offshore-Haftungsumlage (§ 17f EnWG)
Offshore-Haftungsumlage §17f EnWG: 0,395 ct/kWh (+0021 ct/kWh)
Für die nicht privilegierten Letztverbräuche (vgl. § 26 KWKG).
Für die privilegierten Letztverbräuche sind die speziellen Bestimmungen der §§ 27ff. KWKG anzuwenden.
Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV
Umlage § 18 AbLaV: 0,009 ct/kWh (+0,002 ct/kWh)
Die Umlage für abschaltbare Lasten wird ab dem 01.01.2014 von Letztverbrauchern erhoben. Die Berechnung der Umlage für 2021 erfolgte auf Basis der prognostizierten Kosten für 2021 einschließlich der Verrechnung eines Guthabens aus der Jahresabrechnung 2019 inkl. Zinsen. Die Kostenbasis wurde mit der Regulierungsbehörde (Bundesnetzagentur) abgestimmt.
Detaillierte Informationen zu den vorgenannten Angaben finden Sie auch im Internet unter www.netztransparenz.de.
(Irrtümer und Änderungen vorbehalten)
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