Wesentliche Eckpunkte des Energieausweises
Hauseigentümer müssen bei neuen Mietern oder beim Hausverkauf nachweisen, wie viel Energie die Immobilie schluckt. Deshalb ist der Energieausweis Pflicht. Das Dokument - auch Energie- oder Gebäudepass genannt - soll den Energieverbrauch eines Gebäudes verständlich darstellen. Aufbau und Inhalte des Energieausweises regelt die Energieeinsparverordnung (EnEV), die zum 1.10.2007 in Kraft getreten ist. Laut EnEV können zur Erstellung des Energiepasses unterschiedliche Daten herangezogen werden: Entweder Verbrauchsdaten oder Daten zum errechneten Energiebedarf. Entsprechend sieht die EnEV den verbrauchsorientierten und den bedarfsorientierten Energieausweis vor. Darüber hinaus wird unterschieden zwischen Energieausweisen für Wohngebäude und für gewerblich genutzte Gebäude.
Verbrauchsorientierter Energieausweis
Der verbrauchsorientierte Energieausweis beurteilt ein Gebäude anhand des Energieverbrauchs von drei aufeinanderfolgenden Abrechnungsperioden, das heißt der tatsächlich gemessene Energieverbrauch eines Zeitraums dient als Datenbasis.
Bedarfsorientierter Energieausweis
Der bedarfsorientierte Energieausweis fasst die Ausstattungsmerkmale des Gebäudes beziehungsweise der Wohneinheit zusammen, zum Beispiel werden Bausubstanz und Heiztechnik bewertet. Es handelt sich also um einen errechneten Energiebedarf.
Energieausweis für Nichtwohngebäude und Mischgebäude
Für Gebäude, die gewerblich genutzt werden, muss ein Energieausweis für Nichtwohngebäude ausgestellt werden. In bestimmten Gebäuden muss der Energieausweis sogar an einer gut sichtbaren Stelle aushängen. Dazu zählen Gebäude, die über mehr als 1.000 Quadratmeter Fläche verfügen, die von Behörden genutzt werden oder in denen für eine große Anzahl von Menschen Dienstleistungen erbracht werden. Für Nichtwohngebäude besteht Wahlfreiheit zwischen dem bedarfs- und dem verbrauchsorientierten Ausweis.
Fristen
Fertigstellung des Wohngebäudes bis Ende 1965 - Energieausweis ab 01.07.2008
Fertigstellung des Wohngebäudes ab 1966 - Energieausweis ab 01.01.2009
Nichtwohngebäude (unabhängig vom Baujahr) - Energieausweis ab 01.07.2009
Für Gebäude mit mehr als vier Wohneinheiten sowie für Nichtwohngebäude ist die Art des Energieausweises frei wählbar. Für Gebäude bis vier Wohneinheiten gilt, dass seit dem 01.10.2008 ein bedarfsorientierter Energieausweis vorzulegen ist, sofern für diese Gebäude ein Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde und das 1977 vorgeschriebene Wärmeschutzniveau nicht erreicht wird.





